- LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, Az. L 7 AS 546/09 B ER:
Ein ALG II Empfänger hat bei Stromschulden und (drohender) Stromsperre Anspruch auf ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II, da der Verlust der Stromlieferung eine existenzielle Notlage ist.
Das LSG bestätigte damit den Eilantrag eines Betroffenen beim SG Bremen.