Datum
Absender
BG-Nr. xxx
Empfänger
Widerspruch/Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Werte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer Unterstellung, dass ich und mein Kind eine Einstandsgemeinschaft mit meinem Freund bilden, zu dem wir am xx.xx.xxxx gezogen sind, sowie der von ihnen rechtswidrig vorgenommenen Anrechung des Einkommens meines Freundes auf den Bedarf von mir und meinem Kind.
Wann sie von der Annahme einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft ausgehen können, hat der Gesetzgeber unmissverständlich in § 7 Abs. 3a SGB II definiert. Wir erfüllen jedoch nachweislich keine der dort genannten Voraussetzungen, wir:
1. leben NICHT länger als ein Jahr zusammen,
2. leben NICHT mit einem gemeinsamen Kind zusammen,
3. wir versorgen NICHT Kinder oder Angehörige zusammen in diesem Haushalt,
4. wir sind NICHT befugt, über Einkommen oder Vermögen des jeweils anderen zu verfügen.
Damit erfüllen wir im Moment lediglich die rechtlichen Voraussetzungen einer Haushaltgemeinschaft.
Die von ihnen ohne die nach § 21 SGB X erforderlichen Beweiserhebungen vorgenommene Einstufung als Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft ist somit vollkommen rechtswidrig, da mein Freund nicht Vater meines Kindes ist und alle anderen in § 7 Abs. 3a SGB II genannten Voraussetzungen für diese Einstufung ebenfalls nicht vorliegen.
Stattdessen haben sie von meinem Freund ohne die nach § 67a Abs. 3 Satz 1 SGB X erforderliche Begründung wiederholt die Vorlage von Unterlagen über sein Einkommen und Vermögen gefordert, was sowohl wegen der fehlenden Begründung als auch wegen Nichtvorliegens der in § 7 Abs. 3a SGB II genannten Voraussetzungen ebenfalls rechtswidrig war.
Ich beantrage deshalb, rückwirkend zum xx.xx.xxxx (Datum Zusammenzug) die Überprüfung meiner Leistungen und fordere die Zahlung meines Regelsatzes und dem meines Kindes sowie unserer anteiliegen angemessenen Unterkunftskosten OHNE Anrechnung von Einkommen/Vermögen meines Freundes ab diesem Datum.
Sollten sie meinem berechtigten Widerspruch/Antrag nicht stattgeben, werde ich meine Rechte auf dem Klageweg durchsetzen, Notfalls mittels Feststellungs- und Eilantrag.
Außerdem behalte ich mir Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen), sowie wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt vor.
MfG
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