Autor Thema: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?  (Gelesen 10635 mal)

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Offline Ottokar

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BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« am: 10. Oktober 2009, 20:45:17 »
BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?

Diese Frage tauchte in den letzten Tagen öfter auf. Ich habe mich deshalb mit diesem Thema noch mal intensiv beschäftigt.
An diese Stelle einen besonderen Dank an Lilith, deren Nachfragen dazu geführt haben.

Lt. BSG Urteil vom 17.03.2009, Az. B 14 AS 61/07 R, B 14 AS 62/07 R, B 14 AS 63/07 R, sind beim bafög neben dem zweckbestimmten Teil keine weiteren Absetzungen zulässig, Ausnahmen sind nur die unter § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II genannten Beträge i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V.
Der Rest ist lt. BSG voll anzurechnen. Das gilt somit analog auch für bab, welches ja dem selben Zweck dient (schulische <=> betriebliche Ausbildung). Entgegen dem bafög sind beim bab aber keine zweckbestimmten Anteile abzuziehen, da diese hier zusätzlich gezahlt werden, vgl. Rz 11.102 Abs. 2.

Die Weisung der BA zu § 11 SGB II in in diesem Punkt in einem maßgeblichen Absatz falsch und damit irreführend.
Unter Rz 11.102, die sich mit der Anrechnung von bab und bafög beschäftigt, stehen in Abs. 3 und 4 folgende zwei Absätze:
Abs. 3: "Werden für Fahrkosten und Ausbildungsmaterial insgesamt höhere Kosten nachgewiesen, können die die Pauschale übersteigenden Kosten zusätzlich geltend gemacht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 Alg II-V)."

Abs. 4: "Wurde bereits der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro nach § 11 von der Ausbildungsvergütung abgesetzt, sind Fahrkosten und Kosten für Ausbildungsmaterial nur für den 100 Euro übersteigenden Teil zu berücksichtigen."

Abs. 4 suggeriert hierbei die Absetzung des Grundfreibetrages nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II, was jedoch falsch ist, da es sich bei bab und bafög eben nicht um Erwerbseinkommen handelt, vgl. Rz 11.85 Satz 1.
Korrekterweise ist mit der in Abs. 3 bezeichneten "Pauschale" hier die mit dem bab bzw. bafög gezahlte zweckbestimmte Leistung gemeint.
Die BA will hier offenbar, entgegen dem BSG, die Absetzung höherer ausbildungsbedingter Aufwendungen, welche die Pauschalen für bab (§§ 67 bis 69 SGB III) bzw. bafög übersteigen, ermöglichen, so wie sie es bei anderen Ausbildungen auch zulässt, vgl. Rz 11.84a.
D.h. wird diese Pauschale für ausbildungsbedingte Aufwendungen durch die tatsächlichen Kosten überschritten, sind die dabei entstehenden Mehrkosten - entgegen den BSG Urteilen - zusätzlich abzusetzen. Im Übrigen ist bab und bafög voll anzurechnen.

Dieser ganze Abs. 4 müsste eigentlich gelöscht, oder durch eine korrekte Formulierung ersetzt werden, wie:
"Wurde bereits der nach BAB (§§ 67 bis 69 SGB III) bzw. bafög zweckbestimmte Anteil der Ausbildung von der Ausbildungsvergütung abgesetzt, sind Fahrkosten und Kosten für Ausbildungsmaterial nur für diesen, den zweckbestimmte Anteil übersteigenden, Teil zu berücksichtigen."

Nachtrag:
Möglich wäre auch, dass die BA hier nur Fälle meint, in denen bab oder bafög ergänzend zum Ausbildungsgehalt gezahlt wird. Das sollte dann aber auch explizit so da stehen. Hier besteht also Klärungsbedarf von seiten der BA.
(Danke an Lilith für diese Idee zu später Stunde.)
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2009, 12:47:19 von Ottokar »
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Offline gebu

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2009, 08:00:56 »
Danke Ottokar,

für den Hinweis. Ich habe aber schon Widerspruch eingelegt, bleibt also abzuwarten was die daraus machen. Sollte sich etwas anderes ergeben werde ich dies im Forum kund tun.

bis dann

Alice1

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2009, 09:46:03 »
Danke. Aber irgendwie werde ich nicht schlau aus den Paragraphen. Ich hab das jetzt so verstanden, das die Arge meinen Sohn weiterhin mit 287 € rechnet und davon geht dann das Bafög in Höhe von 212 € ab ? Dann erhält mein Sohn neben der Kosten für Unterkunft noch 75 € von der Arge ?
Ist ja eigentlich schade, ich habe gehofft, das ein Freibetrag abgezogen wird.
Danke nochmal :danke:  :danke:

Offline Lilith

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2009, 14:09:38 »
Dein Sohn erhält Schüler-Bafög, daher gilt (im Gegensatz zu BAB):

Es werden 20 % vom bedarfsdeckenden Bafög (455 €) als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen berücksichtigt; das sind 91 €, die von den 212 € nicht angerechnet werden. Angerechnet wird das Kindergeld (wenn volljährig -30 € Versicherungspauschale) und eben die übrigbleibenden, anrechenbaren 121 € vom Bafög.

Terminbericht des BSG zu Nr. 3-5) hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 9&nr=10853

Urteil jetzt auch im Volltext verfügbar: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=0&anz=1

LG Lilith

Alice1

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2009, 09:19:22 »
:clever:
Danke das hab ich jetzt verstanden. Das sind ja ganz gute Neuigkeiten. Bin mal gespannt wie meine Arge das anrechnet.
Dann warte ich jetzt den neuen Bescheid ab.
Danke :danke:

knobi

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2009, 21:14:38 »
Mir geht es genau so, mein Sohn bekommt bab 212,00€ und das wird komplett mit angerechnet.
Ist das den Rechtens.Ich habe gedacht das er auch ein anrechenbaren Freibetrag hat.Immerhin mus er ein Praktikum in einer Firma von 8 Monaten absolvieren.Er macht eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.Können sie mir BITTE weiterhelfen.
Vielen Dank

Sivia

Mounique11

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #6 am: 17. November 2009, 16:08:32 »
Ich hätte dazu auch ma eine Frage. Den Beitrag oben habe ich gelesen und auch ich als Rechtslaie werde daraus nicht ganz schlau.

Ich bilde mit meiner Tochter (18) eine Bedarfsgemeinschaft.
Ihr stehen 287 € zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu.
Kindergeld 164€ und Bab 212€ werden angerechnet, sind also 376€. Von den 376€ werden 30€ abgerechnet die als Einkommensbereinigung im Bescheid stehen. (weiß aber auch nicht was das ist). Es werden also 346€ als Einkommen angerechnet.

Da sie aber von der Arge nur 287€ für den Lebensunterhalt bekommt und man davon ja keine 346€ abziehen kann haben sie den Rest nun von ihrem Mietteil genommen. Das heisst 59€ werden jetzt noch von ihrer Mietteil abgezogen.

Den Bescheid habe ich heute bekommen und bin natürlich etwas ärgerlich, da ich sowieso schon etwas Miete selber tragen muss obwohl ich noch unter dem Satz liege.
Vielleicht kann mir jemand mitteilen ob ich da eine Chance habe, zumindest das sie nicht an die Miete gehen.

Vielen Dank im Voraus
Mounique

Offline Ottokar

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #7 am: 18. November 2009, 13:17:51 »
@knobi: hier muss von den 212€ ein Freibetrag von 30€ abgezogen werden, wenn das Kind volljährig ist.

@Mounique11: die Anrechnung ist so korrekt. Wenn das Einkommen den Regelleistungsbedarf deckt und noch mehh Einkommen da ist, wird das bei den Unterkunftskosten angerechnet. Hier muss dein Kind seine Lebenshaltungskosten von seinem Einkommen bezahlen, wozu auch der Teil der Unterkunftskosten gehört, den er nicht mehr von der ARGE bekommt.
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Mounique11

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #8 am: 18. November 2009, 15:02:17 »
Danke ottokar für deine Antwort.
Das Sie für ihren Lebensunterhalt selber sorgen muss darüber hatte ich schon mit Ihr gesprochen, das war mir auch klar bis dahin.

Das mit der Miete hatte mich etwas geärgert.
 Ich war darauf nicht vorbereitet gewesen und hatte mich dann etwas geschockt zumal ja nun 59 € von mir abgezogen werden.

Aber trotzdem noch mal Vielen Dank.

Alice1

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2009, 14:53:25 »
Zitat von: "knobi"
Mir geht es genau so, mein Sohn bekommt bab 212,00€ und das wird komplett mit angerechnet.
Ist das den Rechtens.Ich habe gedacht das er auch ein anrechenbaren Freibetrag hat.Immerhin mus er ein Praktikum in einer Firma von 8 Monaten absolvieren.Er macht eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.Können sie mir BITTE weiterhelfen.
Vielen Dank

Sivia
Mein Sohn hatte vorher auch BAB 212 €. Die Arge hat da eine pauschale von 30€ abgezogen, also es wurden nur 182 € angerechnet.
Allerdings hat er die Fahrtkosten zusätzlich ausgezahlt bekommen.

schnatterinschen

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #10 am: 02. August 2010, 17:08:52 »
Ich habe diese Beiträge gelesen, und jetzt interessiert mich ein:
Spielt die Art der Ausbildung auch eine Rolle?
Ich habe in einer schulischen Ausbildung Bafög bekommen, da hat das jc gesagt mir steht wegen der schulischen ausbildung nichts zu, bei einer betrieblichen ausbildung sei das anders.
is das überhaupt rechtens? darf man da einen unterschied machen?

Offline Ottokar

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #11 am: 03. August 2010, 11:15:04 »
Zitat von: schnatterinschen am 02. August 2010, 17:08:52
Spielt die Art der Ausbildung auch eine Rolle?
Ja, bei schulischen erhält man Bafög, bei betrieblichen BAB.
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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schnatterinschen

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #12 am: 03. August 2010, 12:34:33 »
tschuldigung, hab mich falsch ausgedrückt.
ich wollte in einer schul. ausbildung zusätzlich zum bafög leistungen vomjobcenter beantragen.
mir wurde aber mitgeteilt, dass mir aufgrund der schul. ausbildung nichts zusätzlich zustehe.
ist das rechtens? darf da ein unterschied gemacht werden?

Offline joli2009

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #13 am: 07. August 2010, 13:52:20 »
Ich blicke da auch nicht durch. Schülerbafög: 212,00 Euro.

Berechnung des Einkommens des Kindes:

184,00 Kindergeld
288, 00 sonstiges Einkommen - es werden aber nur 212 Euro als Bafög gezahlt,  keine andere Einnahmen (76,00 Euro?????)
-30,00 Einkommenbereinigung

Gesamt 442,00

Es werden uns laut neuen Bescheid ca. 288,00 Euro weniger bezahlt
Das ist genau die Summe die als Einkommen des Kindes gerechnet werden.

Kind bekommt Bafög 212,00 und soll jetzt Wohngeld beantragen.

Gibt es echt kein Freibetrag weil sie muss ja die Schulkosten (Bücher usw.) bezahlen.

Da soll einer noch durchblicken.

Offline teddybär

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Re: BAB und Bafög - Freibeträge wie Erwerbseinkommen?
« Antwort #14 am: 10. August 2010, 08:39:27 »
Ich habe da auch mal eine Frage!

Sachverhalt:

Es handelt sich um eine 4 köpfige Familie in einer Bedarfsgemeinschaft.
Der eine volljahrige Sohn wird nun studieren. Das Jobcenter meint, er “müsse“ Bafög als Hilfe beantragen und fällt so dann aus seinen Hartz IV Bezug und der Bedarfsgemeinschaft heraus. So dann würden auch die angemessenen Unterkunftskosten von einen 4 Personen Haushalt auf einen 3 Personen Haushalt abgesengt. Der Sohn wohnt jedoch weiter in der Wohnung und verursacht Miet- und Betriebskosten.

Frage:

Wie wird nun das Bafög, was zu erwarten ist angerechnet? Mithin ist es ja wohl so, dass das Bafög zur einen Hälfte aus staatlicher Unterstützung und der andere Teil wohl aus einem Bankdarlehn bestehen. Aus meinem Rechtsverständnis heraus, dürfte man ja nur den staatlichen Anteil an das Einkommen des studierenden anrechnen und nicht generell aus der Bedarfsgemeinschaft herausfliegen. Oder?

Wenn er sodann aus der Bedarfsgemeinschaft nach Angabe des Jobcenters herausfallt, so müsste er doch, wenn sein Bafög nicht für seinen Lebensunterhalt ausreicht, irgendwoher staatliche Unterstützung erfahren. Oder? Die Familie mit Hartz-Bezug kann ja unmöglich die Unterhaltskosten für den studierenden Sohn mittragen.

Wie dem Bafög-Antrag zu entnehmen ist, ist der zu beantragende Betrag frei zu wählen. Macht es überhaupt einen Sinn, so dann einen hohen Bafög-Betrag zu beantragen? Wenn der Studierende staatliche Hilfe von wo auch immer erfährt, und er verpflichtet ist Bafög zur Hilfe des Lebensunterhaltes zu beantragen, so wäre es ja dann auch möglich nur, sagen wir zugespitzt 1 EUR zu beantragen, der dann als Einkommen auch nur berücksichtigt werden kann. Meine Angst ist, dass man wie gesagt auch den Darlehnsahnteil des Bafög als Einkommenanrechnet, wobei man dann besser fahren könnte, wenn man so dann gleich ein sehr geringes anzurechnendes Einkommen hätte. Defakto geringeres Bafög, desto geringer die Darlehnsschuld bei fortlaufendem gleich “hohem Einkommen“ durch staatliche Restunterstützung! Sorry, wenn das alles total dumm klingt aber besser dumm fragen, als nachher auf die Nase fallen, weil man nicht gefragt hat!  Ich danke im Voraus!

Sorry hätte auch das Jobcenter genauer befragt aber diese haben in der Vergangenheit einfach schon zu viele Fehl-Auskünfte erteilt. Insbesondere was die Beratung von Anspruchsberechtigungen ihrer "Kundschaft" angeht.
« Letzte Änderung: 10. August 2010, 08:44:59 von teddybär »