Autor Thema: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber  (Gelesen 689 mal)

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Offline Marni

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die Kosten dafür tragen. Wie kann sowas sein? Ich habe seit Juli 2009 H 4 bezogen für ein Jahr. Danach wurden mein Partner und ich zusammengelegt und ich bekam kein H 4 mehr. Das Verfahren lief und als das Verfahren bereits abgeschlossen war, hiess es, ich solle meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PKH-Antrag) darlegen, was ich auch tat. Dieser Antrag wurde aber abgewehrt und mir wurde die PKH auferlegt. Auch nach sofortiger Beschwerde wurde es wiederum abgelehnt. Meine Anwältin, die ich gar nicht verstehen kann, schert das recht wenig. Sie meinte nur, sie würde sich ja nicht umsonst die Finger wundtippen. Normal läuft es aber doch so, dass VOR Beginn eines Verfahrens bei Gericht geprüft wird, ob PKH bewilligt wird oder nicht. Ich bin nach wie vor ohne Arbeit und habe keinerlei Einkommen. Kann mir einer von euch sagen, wie ich mich da jetzt weiter verhalten kann oder muss?

Offline Ottokar

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #1 am: 11. Mai 2011, 11:40:39 »
Zitat von: Marni am 11. Mai 2011, 11:09:26
Normal läuft es aber doch so, dass VOR Beginn eines Verfahrens bei Gericht geprüft wird, ob PKH bewilligt wird oder nicht.
So ist es, hat das deine Anwältin nicht gemacht? Dann hat sie eine grobe Pflichtverletzung begangen, aufgrund der sie haftbar und schadenersatzpflichtig ist. Das musst du aber vor einem Zivilgericht erstreiten.
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Offline Sheherazade

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #2 am: 11. Mai 2011, 11:54:56 »
und als das Verfahren bereits abgeschlossen war, hiess es, ich solle meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PKH-Antrag) darlegen, was ich auch tat.

Handelte es sich hierbei um eine Überprüfung, hast du vor Beginn des Verfahrens die PKH bewilligt bekommen?

Zitat
Die Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung ist innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens möglich, § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO. In diesem Zeitraum können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut überprüft werden.

Quelle
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Offline Marni

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #3 am: 11. Mai 2011, 13:18:34 »
Das nützt mir ja nichts, wenn meine Anwältin dafür schadensersatzpflichtig ist. Um was zu erstreiten habe ich ja kein Geld. Es waren zwei Sachen, die liefen. Einmal Heizkosten falsch berechnet, welches auch anerkannt wurde vor Gericht. Für dieses Verfahren habe ich PKH bekommen wegen Aussicht auf Erfolg. In der anderen Sache wurden mir Mieteinnahmen angerechnet, die ich nicht hatte auf dem Konto, sondern lediglich auf einem gesonderten Hauskonto, welches ausschlieslich für Aufwendungen fürs Haus verwendet wird gemeinsam mit meinem Bruder. Für DAS Verfahren bekam ich keine PKH im nachhinein. Und das ist was, was ich nicht verstehe. Warum im Nachhinein. Die können doch kein Verfahren führen ohne die Sicherung der Kosten zu beachten. Es ist doch klar, dass ich keine Mittel habe, um diese Kosten zu tragen...Was soll ich denn jetzt tun? Was kann das Gericht im schlimmsten Fall machen? Ich habe doch nichts.

Offline Ottokar

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #4 am: 11. Mai 2011, 13:29:00 »
Du musst doch eine Kopie der Klage haben. Sieh nach, ob die Anwältin dort PKH beantragt hat, oder nicht.
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ghi

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #5 am: 13. Mai 2011, 13:50:25 »
In der anderen Sache wurden mir Mieteinnahmen angerechnet, die ich nicht hatte auf dem Konto, sondern lediglich auf einem gesonderten Hauskonto, welches ausschlieslich für Aufwendungen fürs Haus verwendet wird gemeinsam mit meinem Bruder.

Bei Haus- und Grundbesitz,auch nur anteilig,ist es i.d.R. schwer,PKH bewilligt zu bekommen.

1)...Die können doch kein Verfahren führen ohne die Sicherung der Kosten zu beachten. Es ist doch klar, dass ich keine Mittel habe, um diese Kosten zu tragen...Was soll ich denn jetzt tun?
2)... Was kann das Gericht im schlimmsten Fall machen? Ich habe doch nichts.

1)Ich kenne nicht den Ablauf Deines Rechtsstreits,aber ich bin mir sicher,dass Du zu einem Zeitpunkt  schriftlich vom SG aufgefordert wurdest,die Klage aufgrund geringer Erfolgsaussichten zurück zu nehmen,dabei wurde Dir bereits angekündigt,dass Dir im gegenteiligen Falle die Kosten des Verfahrens übertragen werden.
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe eines Gerichtes,die Kostenfrage des Klägers zu klären,das Kostenrisiko liegt ganz klar beim Kläger,dass wird Dir auch bei der Rechtsantragstelle gesagt,wenn man dort selbst eine Klage einreicht;da Du von einer RA vertreten wurdest,mußt Du von Ihr aufgeklärt worden sein.

Ich habe es bei meinen Klagen beim SG erlebt,dass über die PKH am Ende der Verhandlung entschieden wurde,also ich wußte auch nicht vorab,dass meine RA bezahlt wird.

2)Du solltest unbedingt mit dem SG in Kontakt bleiben/treten und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zur Rückzahlung finden.
Du kannst Dich bei G-Gebühren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht auf die Unpfändbarkeit der Grundsicherung berufen.Notfalls kann gegen Dich Beugehaft bis zur Zahlung beantragt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung

ghi

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #6 am: 14. Mai 2011, 12:23:42 »
Marni,

Woran ich noch dachte;
Aus Deinem Beitrag ist-zumindest für mich-nicht klar herauszulesen,ob es sich um eine Zahlungsaufforderung  seitens des Gerichts handelt,also die Kosten des Verfahrens oder der Honorarforderung der Rechtsanwältin.
In meinem vorherigen Beitrag bezog ich mich auf die Verfahrenskosten des Gerichts,die-wie bereits erwähnt-als letztes Mittel-im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung bei Dir eingefordert werden können.
Bei der Honorarforderung Deiner RA sieht es etwas anders aus-Sie hätte durchaus die Möglichkeit-einen Vollstreckungstitel gegen Dich zu erwirken;was aber für Sie-erst einmal mit erheblichen Kosten,auch für einen Gerichtsvollzieher etc.pp.,verbunden ist.
Ich weiß nicht,um welche Summen es sich dabei handelt;von ähnlich gelagerten Fällen sind mir Summen bekannt;Gerichtsverfahrenskosten ca. 150-250 Euro,Honorarforderungen der RA in ähnlicher Höhe.
Du schreibst,dass Du derzeit kein AlgII beziehst,aber von irgend etwas mußt Du leben,in Deinem kurzem Beitrag erwähntest Du einen Partner und Mieteinahmen.
Hinsichtlich der Gerichtsverfahrenskosten würde ich Dir wiederholend dringend anraten wollen,trete in Kontakt mit dem SG und vereinbare eine Ratenzahlung,i.d.R. waren Sie mit 20-30 Euro/monatlich einverstanden,damit ist der Rückzahlungszeitraum durchaus überschaubar.
Bezüglich der Honorarforderung der RA fällt es mir schwer,einen Ratschlag zu geben.
Es ist ganz sicher so,dass kein RA gratis für einen Mandanten arbeiten muß.Wenn Du nicht zahlst,wird Sie nur dann einen Vollstreckungstitel gegen Dich erwirken,wenn Sie davon ausgehen kann,dass bei Dir doch noch etwas finanziell zu holen ist.Da ich Deine näheren materiellen Umstände nicht kenne,kannst Du nur diese Frage für Dich beantworten.
Wenn man als Mandant mit der Arbeit seines RA bzw. dessen Honorarforderung nicht einverstanden ist,hat man die Möglichkeit sich mit einer Beschwerde an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu wenden.Allerdings spricht man dort kein Recht,versucht ein klärendes Gespräch zwischen RA und Mandant zu initiieren,bei erfolglosem Ausgang empfiehlt man eine Kostenfestsetzung durch das Gericht.
 :bye:

Aber hallo

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #7 am: 15. Mai 2011, 09:24:32 »
Vielleicht mal einen anderen Anwalt suchen. Ein Anwalt der etwas tut, legt BEGRÜNDETE Beschwerde gegen die Ablehnung ein. Wenn er allerdings selbst keine Erfolgsaussicht sieht, oder schlicht kein Bock hat - was meistens der Fall ist - legt er halt keine Beschwerde ein.

ghi

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #8 am: 15. Mai 2011, 10:51:10 »

Offline AxelK

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Re: PKH abgelehnt in H 4-Verfahren und ich soll nun selber
« Antwort #9 am: 15. Mai 2011, 13:06:59 »
@Marni:

Mir ist noch nicht so ganz klar, worum es hier eigentlich geht.

Zitat
In der anderen Sache wurden mir Mieteinnahmen angerechnet, die ich nicht hatte auf dem Konto, sondern lediglich auf einem gesonderten Hauskonto, welches ausschlieslich für Aufwendungen fürs Haus verwendet wird gemeinsam mit meinem Bruder. Für DAS Verfahren bekam ich keine PKH im nachhinein.

1. Wurde in diesem Verfahren PKH beantragt?

2. Gab es vor Beendigung des Verfahrens einen Beschluss über den PKH-Antrag? Wurde in diesem Beschluss PKH bewilligt oder abgelehnt?

3. Wie wurde das Verfahren beendet (Urteil, Vergleich, Anerkenntnis, Klagerücknahme.....)? Wann wurde das Verfahren beendet?

Zitat
Das Verfahren lief und als das Verfahren bereits abgeschlossen war, hiess es, ich solle meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PKH-Antrag) darlegen, was ich auch tat. Dieser Antrag wurde aber abgewehrt und mir wurde die PKH auferlegt.

Das hört sich für mich so an, als ob PKH zunächst bewilligt worden ist und nach Abschluss des Verfahrens, im Rahmen einer üblichen und zulässigen Überprüfung festgestellt wurde, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen und PKH deshalb von Dir zu erstatten ist.

Vielleicht kannst Du das Schreiben vom Gericht, welches Du jetzt erhalten hast, mal anonymisiert hier einstellen?

Gruß,

Axel