Marni,
Woran ich noch dachte;
Aus Deinem Beitrag ist-zumindest für mich-nicht klar herauszulesen,ob es sich um eine Zahlungsaufforderung seitens des Gerichts handelt,also die Kosten des Verfahrens oder der Honorarforderung der Rechtsanwältin.
In meinem vorherigen Beitrag bezog ich mich auf die Verfahrenskosten des Gerichts,die-wie bereits erwähnt-als letztes Mittel-im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung bei Dir eingefordert werden können.
Bei der Honorarforderung Deiner RA sieht es etwas anders aus-Sie hätte durchaus die Möglichkeit-einen Vollstreckungstitel gegen Dich zu erwirken;was aber für Sie-erst einmal mit erheblichen Kosten,auch für einen Gerichtsvollzieher etc.pp.,verbunden ist.
Ich weiß nicht,um welche Summen es sich dabei handelt;von ähnlich gelagerten Fällen sind mir Summen bekannt;Gerichtsverfahrenskosten ca. 150-250 Euro,Honorarforderungen der RA in ähnlicher Höhe.
Du schreibst,dass Du derzeit kein AlgII beziehst,aber von irgend etwas mußt Du leben,in Deinem kurzem Beitrag erwähntest Du einen Partner und Mieteinahmen.
Hinsichtlich der Gerichtsverfahrenskosten würde ich Dir wiederholend dringend anraten wollen,trete in Kontakt mit dem SG und vereinbare eine Ratenzahlung,i.d.R. waren Sie mit 20-30 Euro/monatlich einverstanden,damit ist der Rückzahlungszeitraum durchaus überschaubar.
Bezüglich der Honorarforderung der RA fällt es mir schwer,einen Ratschlag zu geben.
Es ist ganz sicher so,dass kein RA gratis für einen Mandanten arbeiten muß.Wenn Du nicht zahlst,wird Sie nur dann einen Vollstreckungstitel gegen Dich erwirken,wenn Sie davon ausgehen kann,dass bei Dir doch noch etwas finanziell zu holen ist.Da ich Deine näheren materiellen Umstände nicht kenne,kannst Du nur diese Frage für Dich beantworten.
Wenn man als Mandant mit der Arbeit seines RA bzw. dessen Honorarforderung nicht einverstanden ist,hat man die Möglichkeit sich mit einer Beschwerde an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu wenden.Allerdings spricht man dort kein Recht,versucht ein klärendes Gespräch zwischen RA und Mandant zu initiieren,bei erfolglosem Ausgang empfiehlt man eine Kostenfestsetzung durch das Gericht.