Autor Thema: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter  (Gelesen 891 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

babyboomer

  • Gast
Hallo, ich beziehe ALG I und ALG II. Beides zusammen ergibt nur den Regelsatz für Hartz4. Ich bekam die Bescheinigung für die GEZ-Befreiung. Die GEZ erkennt diese nicht an, da ich auch ALG I-Empfänger bin. Wer hat Erfahrung damit oder streitet deswegen vielleicht auch mit der GEZ?

ghi

  • Gast
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #1 am: 14. Januar 2011, 14:09:11 »
Also entweder Du bis GEZ-befreit oder nicht,das erste ist der Fall,es gibt nur die eine GEZ-Standardbefreiung,die vom zuständigen Grundsicherungsamt ausgestellt wird.
Was ich mir eher vorstellen könnte:
Du bist nur exakt für den Zeitraum GEZ-befreit,in dem Du einen Beferiungsantrag gestellt hast,nachträglich geht leider nicht.
Du solltest daher überprüfen,ob Du für den jetzt geforderten Zahl-Zeitraum tatsächlich einen Antrag gestellt hattest. :bye:

Offline Wolf27

  • Globaler Moderator
  • *****
  • Beiträge: 6950
  • Da, wo der "Pott" kocht ;-)
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #2 am: 14. Januar 2011, 14:15:56 »
Zitat von: babyboomer am 14. Januar 2011, 13:58:16
Die GEZ erkennt diese nicht an, da ich auch ALG I-Empfänger bin.
Hallo Babyboomer,

das ist korrekt. Solange du noch ALG I erhältst, hast du keinen Anspruch auf Befreiung von der GEZ. Dieser Schein wird von den JobCentern standardmäßig mitgesendet. Sollte dein ALG I auslaufen und du nur noch ALG II erhalten und der Schein noch gültig sein, kannst du ihn dann verwenden. Falls du keinen hast, bei der ARGE/JobCenter dann einen neuen Schein anfordern.

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline Lilith

  • Mentor
  • ****
  • Beiträge: 3239
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #3 am: 14. Januar 2011, 14:20:56 »
@Wolf27

Das denke ich persönlich eher nicht, denn die Voraussetzungen ("Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich   Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des   Sozialgesetzbuchs (SGB II)") liegen ja vor, Alg I wird lediglich als Einkommen auf das Alg II angerechnet. Das kann doch nicht sein, dass keine Befreiung vorliegt  :schock:

LG Lilith

Offline Wolf27

  • Globaler Moderator
  • *****
  • Beiträge: 6950
  • Da, wo der "Pott" kocht ;-)
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #4 am: 14. Januar 2011, 14:27:20 »
Hallo Lilith,

danke für den Hinweis. Lies mal bitte selbst => Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (PDF). Falls ich das falsch interpretiert habe, dann sorry.

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline colorit

  • schon länger hier
  • **
  • Beiträge: 106
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #5 am: 14. Januar 2011, 14:27:59 »
Da hänge ich mich mal mit dran  :bye:

Ich bekomme ab 6.2. Alg II.

Wie lässt man sich denn von GEZ befreien?
Formlos bei der GEZ?
Und dann wahrscheinlich mit dem Bescheid der Jobbörse, oder?


Danke.


[EDIT]

Hat sich teilweise durch meine Vorredner schon erledigt:
http://gez.de/e160/e161/e1039/GEZ4203.pdf

Was ich nicht kapiere, ist ganz unten der Text im Kasten, wo es heißt "Mietverträge, Kontoauszüge ..." - braucht das die GEZ???
« Letzte Änderung: 14. Januar 2011, 14:31:00 von colorit »

Offline Wolf27

  • Globaler Moderator
  • *****
  • Beiträge: 6950
  • Da, wo der "Pott" kocht ;-)
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #6 am: 14. Januar 2011, 14:33:23 »
Zitat von: colorit am 14. Januar 2011, 14:27:59
Da hänge ich mich mal mit dran  :bye:

Hallo Colorit,

in diesem Forum wird sich nicht drangehängt, aber ausnahmsweise antworte ich mal auf deine Frage
Zitat von: colorit am 14. Januar 2011, 14:27:59
Wie lässt man sich denn von GEZ befreien?
Einfach oben auf die von mir verlinkte Broschüre klicken. Wenn du dann noch Fragen hast, eröffne bitte gemäß unserer Nutzungsbedingungen einen eigenen Thread.

LG Wolf

Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline Goldesel

  • schon länger hier
  • **
  • Beiträge: 204
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #7 am: 14. Januar 2011, 14:37:16 »
Da hänge ich mich mal mit dran  :bye:

Ich bekomme ab 6.2. Alg II.

Wie lässt man sich denn von GEZ befreien?
Formlos bei der GEZ?
Und dann wahrscheinlich mit dem Bescheid der Jobbörse, oder?


Danke.

Hallo,
also entweder holst du dir einen Antrag zur Befreiung auf der Gemeinde, oder Stadtverwaltung, kann man sich aber auch direkt beim Internetauftritt von der GEZ runterladen.

Zu dem anderen Problem. Die GEZ akzeptiert meines Wissens nach, nur ihre vorgegebenen Befreiungsmöglichkeiten, mit Alg I wird´s bestimmt sehr schwierig.

LG Goldesel

ghi

  • Gast
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #8 am: 14. Januar 2011, 14:38:06 »
Ich möchte mich Lilith anschließen,entweder man erhält Grundsicherungsleistungen,auch aufstockend-oder nicht und dann wird auch automatisch die GEZ-Befreiung mitgeschickt.Darauf zielte auch mein erster Beitrag.
Der Link zielt darauf,wenn man einen Mehrbedarf oder sonstigen Zuschlag zur Grundsicherung erhält,das könnte u.U. bedeuten,dass die Befreiung wegfällt. :bye:

Offline Lilith

  • Mentor
  • ****
  • Beiträge: 3239
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #9 am: 14. Januar 2011, 14:38:32 »
Hallo Lilith,

danke für den Hinweis. Lies mal bitte selbst => Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (PDF). Falls ich das falsch interpretiert habe, dann sorry.

LG Wolf


Ja, das kenne ich, hab' ich auch extra vorher noch mal gelesen. Nee, nix sorry, mich verwirrt das ja jetzt auch etwas. Ich denke aber, es gilt der ausschlaggebende Status "Alg-II-Bezieher", wenn auch mit Zusatz "mit Alg I als Einkommen".

LG Lilith

Offline Goldesel

  • schon länger hier
  • **
  • Beiträge: 204
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #10 am: 14. Januar 2011, 16:31:44 »
Hallo,
ich weiß, dass dies eigentlich nicht erlaubt ist, aber da es durchaus zum Thema passt und meinen Post bestärkt, stelle ich es hier ein. Sorry an die Threaderstellerin, aber dieser Brief der GEZ ist Beweis und untermauert meine Aussage!
Kurz zu mir, bin seit März 2010 im Alg II Bezug und habe bis Dez. diesen Übergangszuschlag, wegen Alg I erhalten. Habe Anfang diesen Jahres Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren gestellt. Neue Bescheide wurden hier nicht verschickt, meiner läuft Ende Januar aus, habe deswegen die alte Bescheinigung wegen GEZ von der Arge mit dem Hinweis das 2011 kein Zuschlag mehr bezahlt wird, eingereicht.
Die Antwort lautet:

Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Paragraph 6 Abs, 1 Gebührenstaatsvertrag lehnen wir ab.
Gründe:
Die Prüfung hat ergeben, dass der von Ihnen vorgelegte Bewilligungsbescheid einen abgelaufen Zeitraum aufweist. und weiter bla bla bla
Dazu von mir, meine Bewilligung endet tatsächlich Ende Jan., GEZ Gebühren bezahle ich im 3 Monats Zeitraum, also Nov. - Jan, aber was ich befremdlich empfinde ist, hab das Kreuzchen "vorsorglich" gemacht und wurde überlesen, oder ignoriert.
Deswegen, auch durchaus berechtigte Anträge werden einfach so lari fari abgelehnt und Widerspruch lohnt sich da kaum. Wenns interessiert: http://gez-abschaffen.de/ da kann man die dubiosen Machenschaften der GEZ nachlesen.

LG Goldesel

ghi

  • Gast
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #11 am: 15. Januar 2011, 16:05:15 »
Hallo, ich beziehe ALG I und ALG II. Beides zusammen ergibt nur den Regelsatz für Hartz4. Ich bekam die Bescheinigung für die GEZ-Befreiung. Die GEZ erkennt diese nicht an, da ich auch ALG I-Empfänger bin. Wer hat Erfahrung damit oder streitet deswegen vielleicht auch mit der GEZ?

Ich wollte noch einmal auf den Eingangspost zurückkommen:
Dazu die offizielle Info-Seite der GEZ:

http://www.gez.de/e160/e161/e1039/GEZ4203.pdf

Den Angaben von babyboomer war nicht zu entnehmen,ob eventuell für den beantragten /abgelehnten Zeitraum der "Zuschlag" zu AlgI gezahlt wurde.Dann kann man nicht mehr von der GEZ befreit werden.
Sollte   man lediglich AlgI und ergänzendes AlgII beziehen,kann man sich gebührenbefreien lassen(siehe GEZ-Seite) :bye:

Offline Lilith

  • Mentor
  • ****
  • Beiträge: 3239
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #12 am: 15. Januar 2011, 16:24:00 »
Er schreibt "Ich beziehe Alg I und Alg II", da hat sich eh kein Zuschlag errechnet (in 2010).

LG Lilith

Offline Elsi

  • Moderatoren
  • ****
  • Beiträge: 3711
Re: GEZ-Gebühren zahlen trotz Befreiungs-Bescheinigung vom Jobcenter
« Antwort #13 am: 15. Januar 2011, 17:38:36 »
Hallo babyboomer,

Hallo, ich beziehe ALG I und ALG II. Beides zusammen ergibt nur den Regelsatz für Hartz4. Ich bekam die Bescheinigung für die GEZ-Befreiung. Die GEZ erkennt diese nicht an, da ich auch ALG I-Empfänger bin. ...

Woher weiß die GEZ das eigentlich? Stand das bei Dir auf dem Zettel der ARGE?
Denn eigentlich: Wenn man Antrag und ARGE-Zettel einreicht, erfährt die GEZ vom AlgI-Bezug überhaupt nichts (naja, jedenfalls bei uns ...  :weisnich:)

Elsi
Die Würde des Menschen ist unfassbar.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu
das füg auch keinem andern zu.  Sprichwort
Keinem !