Hallo,
ich weiß, dass dies eigentlich nicht erlaubt ist, aber da es durchaus zum Thema passt und meinen Post bestärkt, stelle ich es hier ein. Sorry an die Threaderstellerin, aber dieser Brief der GEZ ist Beweis und untermauert meine Aussage!
Kurz zu mir, bin seit März 2010 im Alg II Bezug und habe bis Dez. diesen Übergangszuschlag, wegen Alg I erhalten. Habe Anfang diesen Jahres Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren gestellt. Neue Bescheide wurden hier nicht verschickt, meiner läuft Ende Januar aus, habe deswegen die alte Bescheinigung wegen GEZ von der Arge mit dem Hinweis das 2011 kein Zuschlag mehr bezahlt wird, eingereicht.
Die Antwort lautet:
Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Paragraph 6 Abs, 1 Gebührenstaatsvertrag lehnen wir ab.
Gründe:
Die Prüfung hat ergeben, dass der von Ihnen vorgelegte Bewilligungsbescheid einen abgelaufen Zeitraum aufweist. und weiter bla bla bla
Dazu von mir, meine Bewilligung endet tatsächlich Ende Jan., GEZ Gebühren bezahle ich im 3 Monats Zeitraum, also Nov. - Jan, aber was ich befremdlich empfinde ist, hab das Kreuzchen "vorsorglich" gemacht und wurde überlesen, oder ignoriert.
Deswegen, auch durchaus berechtigte Anträge werden einfach so lari fari abgelehnt und Widerspruch lohnt sich da kaum. Wenns interessiert:
http://gez-abschaffen.de/ da kann man die dubiosen Machenschaften der GEZ nachlesen.
LG Goldesel