- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R:
Wechseln sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab, und teilen sie sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig, steht Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.
Bei Eltern, wo die Kinder von Mo-Fr bei dem einen und am Wochenende beim anderen Elternteil sind, geht aus der bisher veröffentlichten Urteilsbegründung hervor, dass nur der Elternteil, bei dem das Kind von Mo-Fr ist, diesen Anspruch hat.
- Urteil vom 22.11.2011, Az. B 4 AS 138/10 R:
Bei den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe handelt es sich insbesondere nicht um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das normähnlich angewandt werden könnte. Vielmehr sind sachverständige Auskünfte der behandelnden Ärzte einzuholen, mit denen belastbare Feststellungen dazu getroffen werden können, welche Krankheiten vorliegen und welche Anforderungen an das Ernährungsverhalten daraus folgen.