Autor Thema: Inkassodienst  (Gelesen 1116 mal)

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Offline spyroman

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Inkassodienst
« am: 11. Juni 2011, 22:14:55 »
Hallo habe da ein kleines Problem mit der Firma SKY, die haben mir (angeblich) aus Kulanz das Angebot gemacht 2 Beiträge sprich 2x16,90 zu zahlen und alles ist erledigt, so nur das die MAIL die die geschickt haben Freitags rausging, ich nicht zuhause war un erst am Montag den 5.Juni die Mail baneds erhalten habe, so die Frist war gesetzt das die Zahlung bis spätestens zum 8 Juni bei denen auf dem Konto sein muss ansonsten wird Inkaso undund und  gemacht.

Ich also zurückgemailt das das bankentechnisch nicht geht das der 8 Juni als Eingang Garantiert wird, somit die Gefahr besteht das ich bezahle und die Trotzdem gegen mich vorgehen weil das geld evtl erst am 9 auf dem konto ist.
Zudem habe ich denen gemailt das ich diesen vergleich bitte in Schriftlicher Form haben möchte und natürlich ein MACHBAREN Zahlungseingang haben muss.
Das Ergebniss heute in der Post Infoscore ingesamt 248 Euro.
So was soll ich machen, einfach 3,80 zu Sky überweisen und dann den rest auf gut Deutsch (Arschleken)?
Oder den Infoscore drauf hinweisen das das nicht bezahlt wird egal was die machen
Ich hatte Sky zudem drauf hingewiesen das ich 1. H4 beziehe, 2. den EV habe, 3.keinerlei Einkommen habe
Somit müsste ja für Sky doch auch die Kostenminderungspflicht gelten, da von vornherein klar ist das KEINERLEI Vollstreckunsgversuche Fruchten und Kosten somit unnötig nicht in die Höhe getrieben werden dürfen

PS : NEIN ich hatte nicht vor Sky nicht zu bezahlen, falls das nun einer denkt, es hatten sich Überweisungen überschnitten und die Bank hat da ich ein Guthabenkonto besitze die Lastschrift zurückgehen lassen. Ich rauche nicht, trinke nicht und wollte mir Sky nru Leisten wegen Disney und Co. EIne Versicherung hatte leider einen Monat zu Früh abgebucht somit kam es dazu.

Bitte um einen Ratschlag was nun zu tun ist!!!
Danke
Gruß

Offline coolio

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Re: Inkassodienst
« Antwort #1 am: 11. Juni 2011, 22:31:48 »
Originalforderung SKY bezahlen - Inkasso igorieren
SKY auf Rechungsstellung umstellen (Einzugsermächtigung SOFORT schriftlich nachweislich widerrufen)
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Offline spyroman

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Re: Inkassodienst
« Antwort #2 am: 11. Juni 2011, 22:42:21 »
Zitat
Originalforderung SKY bezahlen - Inkasso igorieren
SKY auf Rechungsstellung umstellen (Einzugsermächtigung SOFORT schriftlich nachweislich widerrufen)


Ok di eSky haben mir ja geschrieben das di ean keinem weiteren Abo intresiert sind und ich die Karte zurückschicken soll, die wollten ja erst das ganez Jahr bezahlt haben, das Abo gesperrt lassen, (das ist ja nun die Forderung von Infoscore)
Ich schrieb denen das es Rechtlich nicht richtig ist ein Abo zu sperren und aber für die gesamte Abozeit das geld haben zu wollen
Ich hätte die 33,80 bezahlt aber es war Bankenzeitlich nicht möglich das geld in dem Vorgegebenen zeitraum zu bezahlen, die meineten das die KEINESFALSS mehr einlenken und wenn nicht dasnn Inkasso was ja nun geschehen ist

Also ich soll die 33.80 aus dem vergleichsangebot bezahklen an SKY? und den Inkasso nicht beachten?? Das Abo ist ja nun eh gekündigt durch SKY und ich sollte die Karte zurückschicken.
IST dann wirklich alles erledigt oder gehen dann Infoscore vor Gericht??? weil die schreiben (alle Korespndenz nur noch mit uns, Zinsen ab heute, 49 Euro Inkassokosten) Gesamtbetrag bis zum 26. ansonsten gerichtlich und und und

Gruß



Offline steini

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Re: Inkassodienst
« Antwort #3 am: 12. Juni 2011, 10:43:50 »
Den Betrag von 33,80 Euro mußt du ohnedies bezahlen. Wenn du das getan hast, würde ich erst einmal abwarten was dann passiert.

Wenn du die von Sky gesetzte Frist nicht wahrgenommen hast (der Grund dürfte hier nur sekundär sein, ausser du konntest aufgrund höherer Gewalt nicht reagieren), ist Sky auch nicht mehr an das Angebot gebunden und kann sich an die Vertragsbedingungen halten, die du unterschrieben hast.


Offline spyroman

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Re: Inkassodienst
« Antwort #4 am: 12. Juni 2011, 14:33:06 »
Zitat
Den Betrag von 33,80 Euro mußt du ohnedies bezahlen. Wenn du das getan hast, würde ich erst einmal abwarten was dann passiert.

Wenn du die von Sky gesetzte Frist nicht wahrgenommen hast (der Grund dürfte hier nur sekundär sein, ausser du konntest aufgrund höherer Gewalt nicht reagieren), ist Sky auch nicht mehr an das Angebot gebunden und kann sich an die Vertragsbedingungen halten, die du unterschrieben hast.


Nunja wenn man eine Frist setzt die überhaupt nihct öglich ist ausser David Coppefrield ist zu Stelle, dann weiß ich nihct ob das sekundär ist oder??

Zudem das mit den 33.80 ist so, ich stehe kurz vor der Insolvenzeröffenung, und denke nun drüber nach das auch mti einfliessen zu lassen, somit wenn ich 33.80 bezahle und das ist völli gunnötig weil der Infoscore sowieso mit Zinsen Gebühren etc.. gegen mich vorgeht, dann psar ich mir die 33,80 doch lieber, da dei Häftes dieses betrages sowieso aus einem gesperrten Monat besteht, ich habe Sky schon gesagt das die es komplett vergessen können das ich einen Jahresabo gebühr bezahle egal and wen und die wollen 1. meine Karte zurück und 2. das Abo nicht wieder freischalten, wieso sollte ich ein Jahresabo bezahlen was nicht geleistet wird? Wer geht denn ins Restaurant und bezahlt ein Filesteack und bekommt einen leeren Teller geliefert???
 :wand:

Offline steini

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Re: Inkassodienst
« Antwort #5 am: 12. Juni 2011, 16:10:04 »
Zitat von: spyroman am 12. Juni 2011, 14:33:06
Nunja wenn man eine Frist setzt die überhaupt nihct öglich ist ausser David Coppefrield ist zu Stelle, dann weiß ich nihct ob das sekundär ist oder??
Wenn Sky dir bei einem rechtsgültigen Vertrag eine Kulanz anbietet, sind die dort angegebenen Fristen zu wahren. Es kann somit nicht zu Lasten von Sky gehen, dass du die Frist nicht einhalten konntest.

Da du aber bereits über eine Inso nachdenkst, wäre wirklich überlegenswert, ob du noch Zahlungen leistest oder nicht. Du solltest aber aufpassen, dass man nicht ein Strafverfahren eröffnet, denn wenn jemand Dienstleistungen in Anspruch nimmt, obwohl er bereits zahlungsunfähig ist, steht sehr schnell im Verdacht des Betruges. Wenn man die E.V. abgegeben hat, gibt man ja bereit kund, dass man zahlungsunfähig ist.


Offline spyroman

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Re: Inkassodienst
« Antwort #6 am: 12. Juni 2011, 22:44:03 »
Zitat
Wenn Sky dir bei einem rechtsgültigen Vertrag eine Kulanz anbietet, sind die dort angegebenen Fristen zu wahren. Es kann somit nicht zu Lasten von Sky gehen, dass du die Frist nicht einhalten konntest

Also währe es Rechtsgültig wenn Sky aus Kulanz mir sagt ich muss am zb 12. Juni zur bank gehen und was Einbezahlen OBWOHL das ein Sonntag ist, wenn ich das nicht kann, WEIL ES NICHT MÖGLICH IST OHNE IN DIE BANK EINZUBRECHEN, dann geht das also nicht zu lasten von SKY, also erhlich da glaub ich di rnicht so recht. Und so ähnlich war es, am 6. habe ich die Mail erhalten das am 8. das geld auf deren Konto sein muss, UND DAS KANN MAN NICHT GARANTIEREN, das genau ist die Aussage der Bank. Wenn Sky also so die Leute verarscht, OK, dann kriegen die eben GAR NIX Basta, geht in die INSO, und einer Klage sehe ich gelassen entgegen, denn ich war nicht Zahlunsgunfähig sondern habe SOFORT meine Zahlunsgwilligkeit gezeigt, doch Sky hat das abgelehnt, und mir lieber 200 Euro Kosten aufgeladen?? NE NE nicht mit mir, zudem habe ich mich nun informiert, das es keinen Anspruch EGAL welche AGBS da stehen, gibt auf zahlung gesperrter zeiträume, egal ob Abo oder Handyvertrag, wenn Leistung bezahlt wird muss Freigeschaltet werden oder es keine Zahlung nötig.
Somit hat Sky AGBs die gegen die zur Zeit geltenden Deutschen rechte verstoßen!!!


Zudem Sky anscheinend denkt für die gelten deutsche gesetze nihct, denn ich habe denen nun 3 mal, (obwohl ein logischer Mensch das nach einemmal verstanden hätte) meine Finanizielle Situation offengelegt und auch dieses hier (Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Kostenminderungspflichten (§ 254 BGB) vorläufig keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten werden. Die Kosten dafür wären nicht notwendig im Sinne von §§ 788, 91 ZPO und daher auch von Ihnen zu tragen) geschrieben, nd daraf schalten die einen Inkasso dienst ein, LOL, keine Ahnung aber ich trage die Kosten nicht!!
« Letzte Änderung: 12. Juni 2011, 22:48:58 von spyroman »

Offline steini

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Re: Inkassodienst
« Antwort #7 am: 13. Juni 2011, 07:21:58 »
Zitat von: spyroman am 12. Juni 2011, 22:44:03
währe es Rechtsgültig wenn Sky aus Kulanz mir sagt ich muss am zb 12. Juni zur bank gehen und was Einbezahlen OBWOHL das ein Sonntag ist,
Es wird wohl kein Unternehmen einen Sonntag als Zahltag wählen. Es heißt doch immer bis spätestens ... usw. Sofern aber dieser Tag doch auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, wird man den nächsten Werktag auch noch akzeptieren.

Zitat von: spyroman am 12. Juni 2011, 22:44:03
Zudem Sky anscheinend denkt für die gelten deutsche gesetze nihct, denn ich habe denen nun 3 mal, (obwohl ein logischer Mensch das nach einemmal verstanden hätte) meine Finanizielle Situation offengelegt
... somit würde deiner Meinung nach kein Gläubiger das Recht haben, entsprechenden Nachdruck zu leihen, sein Geld wieder zu bekommen. Sky könnte auch bei Zahlungsverzug gleich Klage erheben. Auch das wäre mit Kosten verbunden.

Wenn du dich auf § 254 BGB berufst, solltest du aber prüfen, ob Absatz 2 auch eingehalten wurde.

Wenn du aber ohnedies ins Inso-Verfahren gehst, würde ich mich doch gar nicht weiter aufregen, spare dir dann den besagten Betrag und überlass dann alles erst einmal der Schuldenberatung und dann anschließend dem Insolvenzverwalter.

Offline Forenmen

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Re: Inkassodienst
« Antwort #8 am: 13. Juni 2011, 11:46:11 »
Hallo

zahle den kleinen Betrag von Sky direkt an Sky.
Den Infoscore  würde ich Ignorieren.

Denn Sky ist auch zur kostenminderung verpflichtet und eine Rechnung können die selber schreiben dazu bedarf es keinen Inkassodienst.
Denn zahlst du an den Inkassodienst verrechnen die erst die Zahlungseingänge mit ihren kosten dann erst mit den forderungen des Gläubigers

Gruss Uwe

Offline groko51

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Re: Inkassodienst
« Antwort #9 am: 14. Juni 2011, 13:38:49 »
Zitat von: Forenmen am 13. Juni 2011, 11:46:11
Den Infoscore  würde ich Ignorieren.

das auf jeden Fall.

Zitat von: Forenmen am 13. Juni 2011, 11:46:11
Denn Sky ist auch zur kostenminderung verpflichtet und eine Rechnung können die selber schreiben dazu bedarf es keinen Inkassodienst.

Stimmt. Dazu gibt es bereits Gerichtsurteile, die das Inkassobüro leer ausgehen ließen.

LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004 , 10 T 36/04 und OLG Oldenburg ; 11 U 8/06 bzw. LG Oldenburg
16 O 3484/05 v. 24.04.2006

Zitat von: Forenmen am 13. Juni 2011, 11:46:11
Denn zahlst du an den Inkassodienst verrechnen die erst die Zahlungseingänge mit ihren kosten dann erst mit den forderungen des Gläubigers

so iss es.

Zitat von: steini am 12. Juni 2011, 16:10:04
Du solltest aber aufpassen, dass man nicht ein Strafverfahren eröffnet, denn wenn jemand Dienstleistungen in Anspruch nimmt, obwohl er bereits zahlungsunfähig ist, steht sehr schnell im Verdacht des Betruges. Wenn man die E.V. abgegeben hat, gibt man ja bereit kund, dass man zahlungsunfähig ist.

das sollte unbedingt berücksichtigt werden.
groko51

Offline spyroman

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Re: Inkassodienst
« Antwort #10 am: 19. Juni 2011, 09:17:39 »
SO habe letzte Woche an Sky die OFFENEN Monate beglichen, und auch Mittgetelt das ich nur Kontakt mit Sly oder deren bevolmächtigtem anwalt haben werde. jegliche Inkassodienste sind völlig unrevelevant.

Zitat
Du solltest aber aufpassen, dass man nicht ein Strafverfahren eröffnet, denn wenn jemand Dienstleistungen in Anspruch nimmt, obwohl er bereits zahlungsunfähig ist, steht sehr schnell im Verdacht des Betruges. Wenn man die E.V. abgegeben hat, gibt man ja bereit kund, dass man zahlungsunfähig ist.

Ja das ist schon klar, aber ein Betru gist es erst dann wen man mit Vorsatz eine Sache begeht,dh ich wollte das im Vorfeld schon nicht bezahlen und das ist j amit 1000% Sicherheit serh dumm dann ein Sky Abo zu machen es nicht zu bezahlen und dann auf einen scharzen TV zu schauen weil die Karte gesperrt ist!! Bei Bestellungen von Warenhäusern sieht das natürlich ganz anders aus, aber egal wie Betrug muss mir erstmal nachgeweisen werden, ansonsten würde ich sofort eine Anzeige als Anwtort geben indem ich wegen übler NAchrede und Verleumdung Sky verlage!!

Endymion

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Re: Inkassodienst
« Antwort #11 am: 19. Juni 2011, 13:41:03 »
Zitat von: spyroman am 19. Juni 2011, 09:17:39
aber ein Betru gist es erst dann wen man mit Vorsatz eine Sache begeht
wenn das so einfach wäre....
Wenn du nach Ablegen der eidesstattlichen Versicherung ein SKY-Abo abschliesst, machst Du dich des Betrugs schuldig.
Mit der EV erklärst Du ja, das du keine Mittel hast, um vorhandene Verpflichtungen zu erfüllen und der/die antragstellenden Gläubiger schauen erstmal in die Röhre. Dann gehst Du mit dem SKY-Abo neue, monatlich widerkehrende Verpflichtungen ein - wenn das nicht klassischer Betrug ist, weiß ichs nicht.

Zitat von: spyroman am 19. Juni 2011, 09:17:39
ber egal wie Betrug muss mir erstmal nachgeweisen werden
So ist es, und das ist sicher ganz einfach, da SKY bzw. der Inkassodienst zu der Sache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen SCHUFA Eintrag generieren, dann ist es sogar schriftlich nachvollziehbar. Die SCHUFA Klausel hast du bei Abschluß des SKY Vertrages unterschrieben.
Sei bloß vorsichtig mit sowas....die Gefahr lauert nicht bei SKY, sondern bei deinen anderen Gläubigern, die sich vieleicht geprellt sehen von Dir durch die EV und Betrugsanzeige stellen.


Endymion :flag:
« Letzte Änderung: 19. Juni 2011, 13:46:35 von Endymion »

Offline spyroman

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Re: Inkassodienst
« Antwort #12 am: 19. Juni 2011, 22:15:44 »
Zitat
Die SCHUFA Klausel hast du bei Abschluß des SKY Vertrages unterschrieben

Und wieso prüfen die Sky dann nicht wie alle handyanbieter die Schufa, wenn di eschon ne Schufaklausel haben??
Und es ist in der BRD immer noch so, ein Beweis ist nicht das gleiche wie GLAUBEN, glauben kann man in der Kirche, vor Gericht muss man lückenlose, ZWEIFELFREIE Beweise auf den Tisch legen, ob sich jemand Betrogen fühlt, ist und bleibt ein Gefühl, um daraus einen einen Strick zu drehen, ist es zu 90% der MITHILFE des Angeklagten, der muss es zugeben, und wenn man das macht ist man es acuh selber schuld!!
Das hat mri mal mein Anwalt gesagt, " der Erfolg ermittelnder Behörden (Staatanwaltschaft/Polizei) hängt NACHWEISLICH zu 75%  von der Aussage des Betroffenen ab, wenn alle die Aussage verweigern würden, währen fast keine Verurteilungen möglich"

Endymion

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Re: Inkassodienst
« Antwort #13 am: 20. Juni 2011, 06:41:58 »
Zitat von: spyroman am 19. Juni 2011, 22:15:44
Und wieso prüfen die Sky dann nicht wie alle handyanbieter die Schufa, wenn di eschon ne Schufaklausel haben??
Du hast das scheinbar noch nicht richtig verstanden, lass es mich nochmal erklären
Nicht SKY ist die Gefahr, die haben vieleicht die Schufa garnicht abgerufen wegen der kleinen Beiträge, das Risiko gehen die u.U. ein., die wollen ja verkaufen. Die haben aber den Abschluß des Vertrages der Schufa gemeldet, pflichtgemäß. Und dein/e anderen Gläubiger erfahren möglicherweise, nicht zwingend(!), durch die Schufa, das du neue Verpflichtungen (SKY) eingegangen bist und damit dann Betrug begangen hast. Da alles wunderbar schriftlich in der SCHUFA vorliegt ist hier Aussageverweigerung und ähnlicher Gedankengang nicht zielführend, liegt alles bei der Schufa bzw. beim Amtsgericht (EV) schriftlich vor und ist von deren berechtigten Mitgliedern einseh- und abrufbar.
Da muß garnix passieren, Spyromann, aber da kann viel passieren und dann steckst du in der Sch...und kannst nix machen, weil alles wunderbar schriftlich dokumentiert ist in der EV und dem SKY Vertrag.

Gruß

Endymion :flag:

Offline spyroman

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Re: Inkassodienst
« Antwort #14 am: 20. Juni 2011, 13:40:51 »
Zitat
Da muß garnix passieren, Spyromann, aber da kann viel passieren und dann steckst du in der Sch...und kannst nix machen, weil alles wunderbar schriftlich dokumentiert ist in der EV und dem SKY Vertrag

Also ich habe ein ganz frische Schufa und sogar einen Registerausug des Amtsgerichts, da steht NUR der Ev drinn sonst gar nix! Denn ich musste für die privatinsolvenz ja diese Dinge besorgen.
Gruß