Autor Thema: "unverzüglich" bei Bankgeschäften  (Gelesen 861 mal)

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Offline Nebelhorn

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"unverzüglich" bei Bankgeschäften
« am: 17. Juni 2011, 13:24:09 »
Hi!

Wie ich schon vorhin in einem anderen Thread schrieb, habe ich heute tatsächlich und schnell Zahlungen vom Amt erhalten. War gerade freudestrahlend beim Geldautomaten => "es sind keine Verfügungen möglich"  :teuflisch:  :zensiert:

Lt Bank ist das Geld am Automaten bei P-Konto erst morgen verfügbar, am Schalter (30km weg) könne ich das Geld auch jetzt abholen.

§ 675t BGB sagt:"(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist."

Was ist für die Bank "unverzüglich"? Weis das jemand??
"Wollen sie bitte ihre Eintrittskarten aufbewahren! Dies dient späteren Kontrollzwecken..."

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Offline gery

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #1 am: 17. Juni 2011, 13:27:16 »
Wird Dir heute nicht mehr helfen, ist aber so:

http://www.juraforum.de/lexikon/unverzueglich
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Offline Nebelhorn

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #2 am: 17. Juni 2011, 13:35:52 »
Erstmal danke für die blitzartige Antwort!

Abgesehen davon, dass ich das genauso befürchtet habe....gibt es einen irgendwie nachvollziehbaren Grund, warum ich am Schalter jetzt Geld bekomme und am Automaten erst morgen??

Vermag mir garnicht einzuleuchten....Das Problem hatte ich vor zwei Monaten schon mal am Monatsanfang mit der regulären ALG II Zahlung, ab 14:00 gings dann, auch die letzten Monate eigentlich immer problemlos - und jetzt das!
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Offline gery

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #3 am: 17. Juni 2011, 13:43:07 »
... warum ich am Schalter jetzt Geld bekomme und am Automaten erst morgen ...

Bankgeheimnis  :grins:  Wenn Du fragst, werden die Dir wahrscheinlich irgendeinen vom Pferd erzählen, Softwareeinstellungen oder so ähnlich.  :weisnich:

Hatte neulich mal die Frage stellt, weshalb es Banken möglich ist, in Sekunden Milliarden dreimal um den Globus zu schicken, aber für die Prüfung der Deckung eines Verrechnungsschecks 10 Banktage notwendig sein sollen ... auweia ... die Erklärung war Spitze ...
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Offline Nebelhorn

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #4 am: 17. Juni 2011, 13:52:22 »
Zitat von: gery am 17. Juni 2011, 13:43:07
Bankgeheimnis    Wenn Du fragst, werden die Dir wahrscheinlich irgendeinen vom Pferd erzählen, Softwareeinstellungen oder so ähnlich. 

Die Herde wilder Mustangs, die bei meinem Beschwerdeanruf vorhin aus dem Hörer quoll und in einer riesigen Staubwolke im Flur verschwand, nachdem sie mein Wohnzimmer durchquert hatte, war der Anlass, dieses Thema zu eröffnen..... Ruhig, Brauner!
Zitat von: gery am 17. Juni 2011, 13:43:07
Bankgeheimnis 
<= :lol:

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Offline Sheherazade

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #5 am: 17. Juni 2011, 14:03:06 »
Behörden überweisen gerne mit einem bestimmten Wertstellungstermin, d. h. es gibt auf dem Kontoauszug ein Buchungsdatum und ein Wertstellungsdatum. Ab dem Wertstellungsdatum kann man am Automaten das Geld abholen.

Beispiel Wohngeld: Buchung am 30.05., Wertstellung am 03.06..
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe - nicht dafür, was du verstehst.

Offline Nebelhorn

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #6 am: 17. Juni 2011, 14:13:04 »
@Scheherazade: Danke für den Tipp! Die Daten sind jedoch identisch!

Geschäftstellenleiterin rief gerade zurück: "Geld kann am Automaten abgeholt werden....Die Aussage meiner Kollegin (erst morgen, blablabla) kann ich nicht nachvollziehen."

Werde jetzt nochmal zur Bank dackeln......vielleicht begegnet mir unterwegs noch ein Pferd... :wand:

Ob Amt oder Bank, ist es so schwer? "Das weis ich nicht. Ich erkundige mich und rufe sie zurück" Wie gerne würde ich diesen Satz hören - aber nein...  :weisnich:
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Offline Nebelhorn

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #7 am: 17. Juni 2011, 14:35:56 »
Jetzt gings! Konnte soeben problemlos Bares aus dem Automatenziehen. Verstehe das einer - ´Bankgeheimnis halt.
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Offline Sheherazade

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #8 am: 17. Juni 2011, 14:36:43 »
War ja auch nach 14 Uhr. Der erste Versuch war vor 14 Uhr.
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Offline gery

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #9 am: 17. Juni 2011, 14:41:28 »
... Bankgeheimnis halt

Vermutlich hatte einer der Mustangs das Geld am Automaten vorbeigebracht ...  :mocking:
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Offline Nebelhorn

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #10 am: 17. Juni 2011, 14:45:30 »
Versteh´ ich nicht. Die Werbung sagt "rund um die Uhr" oder so ähnlich. Abgesehen von den Zeiten nach Mitternacht, wo die Automaten nach den div. Sprengversuchen nicht mehr zugänglich sind.

Ich reagiere immer allergisch auf Aussagen, das etwas so ist, weil es so ist.

@gery: Ja, ich habe noch Hufspuren gesehen, und es lag auch noch ein Duft von schweissigem Mustangfell in der Luft.  :mocking:
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Offline Meck

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Re: "unverzüglich" bei Bankgeschäften
« Antwort #11 am: 17. Juni 2011, 17:46:20 »
Ja die lieben Banken....sie lassen sich ja gerne Zeit und arbeiten mit unserem Geld, auch wenn es nur ein paar Kröten sind.

Buchung und Wertstellung, sprich Valuta und da ist es mal der gleiche Tag und mal ist es ein Tag, oder auch mehrere Tage auseinander.

Die Kohle ist bereits intern gebucht und auch im Rechner der Bank am Schalter schon zu sehen, nur noch nicht verfügbar.

Je nach dem wieviele Buchungsläufe die Bank am Tag startet, wird die Kohle entsprechend freigegeben.

So kenne ich es noch von meiner Cousine, die bei der Bank arbeitet.

@Nebelhorn

ob es beim P - Konto anders ist weiss ich nicht, aber auch da sollte das Geld normal und schnell verfügbar sein.

Heute ist eh Freitag und wer drückt da schon manuell Knöpfe nach dem Mittag  :zwinker: .

Wenigstens konntest Du noch dieses Geld holen.