Autor Thema: Widerspruch gegen Pauschalierung/Ablehnung Darlehen für eine defekte Waschmaschine  (Gelesen 2464 mal)

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Offline Wolf27

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===Beginn Beispiel: Widerspruch===

Absender

Anschrift ARGE

Datum

Ihr Bescheid vom xx.xx.2010 [Datum einsetzen]
unser Antrag vom xx.xx.20xx [Datum einsetzen] auf ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGBII
hier: Ersatzbeschaffung für eine defekte Waschmaschine
BG-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren o. g. Bescheid, bei uns eingegangen am xx.xx.20xx [Datum einsetzen, an dem ihr das Schreiben erhalten habt], legen wir fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Für eine Ersatzbeschaffung dieser Größenordnung, ist zwingend ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGBII zu bewilligen, denn genau dafür ist es da, wenn ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4, noch auf andere Weise gedeckt werden kann.
Die von Ihnen genannte Pauschale über € 154,00 ist in dieser Höhe weder zulässig, noch akzeptabel, da sie nicht - wie in § 23 Abs. 3 S. 6 SGBII gefordert und vorgeschrieben - die erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt.

Da wir ein Kind haben, sind wir gezwungen, unsere Wäsche in einem Waschsalon zu waschen,  wodurch uns erhebliche Mehrkosten entstehen, die im Regelsatz überhaupt nicht vorgesehen sind!

Sollte uns bis zum xx.xx.2010 [Datum + 7 Tage] kein entsprechender rechtsmittelfähiger Bewilligungsbescheid Ihrer Behörde vorliegen und uns das Darlehen ausgezahlt worden sein, werden wir umgehend unser Recht vor dem zuständigen Sozialgericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)


===Ende Beispiel===
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?